Gründung und Führung Ihrer US-Gesellschaft

Deutsche Expertenunterstützung vor Ort – Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®.
Wir sorgen für Mehrwert und Unterstützung.

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Günther Grewe-Wirtschaftsprüfer (WP), Rechtsanwalt (RA), Steuerberater (StB), Certified Public Accountant (CPA) Deutschland USA
Dr. Günther Grewe, WP RA StB CPA
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Optimierung und Führung Ihrer US-Tochtergesellschaft: Unser Expertenansatz

Unser Engagement als Experten für US-Steuerangelegenheiten

Als deutsche Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® liefern wir strategische Lösungen zur Optimierung Ihrer steuerlichen und finanziellen Bereiche auf der Grundlage von datengestützten Echtzeitanalysen und fundierten Entscheidungsprozessen. Unser Fokus liegt darauf, Kostenstellen in wertorientierte Geschäftseinheiten zu transformieren.

Optimierung einer US-Tochtergesellschaft gemäß deutscher Steuerüberlegungen

Die Gestaltung einer US-Tochtergesellschaft im Hinblick auf deutsche steuerliche Voraussetzungen erfordert eine durchdachte Planung und sorgfältige Abstimmung, um sicherzustellen, dass die deutschen und US-amerikanischen Steuervorschriften nahtlos ineinandergreifen. Wir sind Ihr verlässlicher Partner und unterstützen Sie und Ihre Berater dabei, eine Unternehmensstruktur zu entwickeln, die sowohl den deutschen als auch den US-amerikanischen Anforderungen gerecht wird. Dank unserer Expertise in beiden Steuersystemen können wir Ihnen dabei helfen, steuerliche Effizienz zu maximieren und potenzielle Risiken zu minimieren.

Die Wahl der Rechtsform, die Festlegung von Verrechnungspreisen, der Ort der Geschäftsleitung und die zentrale Verwaltung und Buchführung sind wesentliche Aspekte, die bei der Ausgestaltung Ihrer US-Tochtergesellschaft berücksichtigt werden sollten. Wir unterstützen Sie dabei, diese Aspekte optimal zu gestalten, um steuerliche Effizienz zu maximieren und potenzielle Risiken zu minimieren.

Wahl der Rechtsform:

Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre US-Tochtergesellschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Haftung und die steuerliche Behandlung sowohl in den USA als auch in Deutschland. Wir beraten Sie bei der Auswahl der Rechtsform, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen am besten entspricht.

Festlegung von Verrechnungspreisen:

Die Festsetzung der Verrechnungspreise zwischen der deutschen GmbH und der US-Tochtergesellschaft erfordert eine sorgfältige Planung. Dies betrifft die Preisgestaltung für Waren und Dienstleistungen, um internationale Steuervorschriften und Transferpreisregelungen in beiden Ländern zu erfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Festlegung von Verrechnungspreisen, die sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich vorteilhaft sind.

Ort der Geschäftsleitung:

In Deutschland erfolgt die Besteuerung von Unternehmen in der Regel nach dem Standort der Geschäftsleitung. Es ist entscheidend, sicherzustellen, dass die Geschäftsleitung der US-Tochtergesellschaft ordnungsgemäß organisiert ist, um steuerliche Auswirkungen in Deutschland zu minimieren. Wir beraten Sie bei der Organisation der Geschäftsleitung Ihrer US-Tochtergesellschaft, um die steuerlichen Folgen zu optimieren.

Zentrale Verwaltung und Buchführung:

Die zentrale Verwaltung und Buchführung von US-Tochtergesellschaften bietet erhebliche Vorteile für deutsche Unternehmen. Durch die Zentralisierung der Buchhaltung können Sie Kosten reduzieren, Ressourcen effizienter einsetzen und die Einhaltung der Steuervorschriften in den USA und in Deutschland gewährleisten. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung und Optimierung eines zentralen Buchhaltungssystems für Ihre US-Tochtergesellschaft.

Vorteile einer zentralen Verwaltung und Buchführung:

  • Effizienzsteigerung: Durch zentrale Buchführung und Verwaltung können Sie Kosten reduzieren und Ressourcen effizienter einsetzen.
  • Kontinuierliche Compliance: Eine zentrale Buchführung gewährleistet, dass Sie stets den Überblick über Ihre finanziellen Angelegenheiten haben und die Einhaltung der Steuervorschriften in den USA und in Deutschland gewährleistet ist.
  • Bessere Entscheidungsfindung: Mit zentralisierten Finanzdaten erhalten Sie schnellen Zugriff auf umfassende Finanzinformationen, was die Entscheidungsfindung und die langfristige Planung Ihrer Geschäftsstrategie erleichtert.
  • Risikominderung: Die Standardisierung von Buchführungsprozessen und -kontrollen minimiert das Risiko von Fehlern und Unregelmäßigkeiten.

Fazit:

Die Gestaltung einer US-Tochtergesellschaft im Hinblick auf deutsche Steuerüberlegungen ist ein komplexer Prozess, der sorgfältig geplant und umgesetzt werden sollte. Unsere Experten im Bereich US-Steuerangelegenheiten unterstützen Sie dabei, eine optimale Unternehmensstruktur zu entwickeln, um steuerliche Effizienz zu maximieren und potenzielle Risiken zu minimieren.

Fachwissen in US-Prüfungen und Steuerberatung

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Finanzberichten gemäß deutschen und US-amerikanischen Standards und bieten Beratung bei Gesellschafterversammlungen. Bestimmte Buchhaltungsprozesse können durch vereinbarte Verfahren (AUP) abgewickelt werden, üblicherweise in Form von “Reporting Packages”, die Ihr Mutterunternehmen benötigt.

Bewältigung der US-Steuerkomplexität

Das US-Steuerrecht, das aus Bundes- und Landesvorschriften besteht, ist komplex. Als Ihre Experten für US-Steuerangelegenheiten unterstützen wir Sie dabei, diese Herausforderungen zu meistern und Ihre steuerlichen Verpflichtungen auf allen Ebenen zu erfüllen.

Umfassende Unterstützung für Unternehmen in mehreren US-Bundesstaaten

Wir bieten weitreichende Unterstützung für Mandanten, die in mehreren US-Bundesstaaten tätig sind, von der Unternehmensgründung bis zum laufenden Betrieb. Mit unserer Expertise, technischen Ressourcen und CPA-Qualifikationen begleiten wir Mandanten durch Steuerprüfungen und freiwillige Offenlegungen auf Bundes- und Landesebene.

Unternehmens-Nexus und freiwillige Offenlegung

Das Nexus-Konzept in den USA bezieht sich auf die ausreichende physische oder wirtschaftliche Präsenz eines Unternehmens in einem Bundesstaat, die steuerliche Verpflichtungen auslöst. Falls ein Unternehmen einen bisher übersehenen Nexus entdeckt, ermöglicht der Prozess der freiwilligen Offenlegung eine proaktive Klärung dieser steuerlichen Situation und kann mögliche Strafen minimieren.

Wir analysieren als Ihre Experten für US-Steuerangelegenheiten Ihre Nexus-Situation und begleiten Sie durch den Prozess der freiwilligen Offenlegung. Unser spezialisiertes Team unterstützt Sie dabei, allen steuerlichen Vorschriften zu entsprechen und Ihre steuerliche Lage zu optimieren.

Sollten Sie einen Nexus in einem US-Bundesstaat haben oder vermuten oder Fragen zur freiwilligen Offenlegung haben, stehen wir Ihnen als Experten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.

Nettolohnvereinbarungen bei Entsendungen

Nettolohnvereinbarungen sind bei Entsendungen ins Ausland ein besonderes Thema. Eine interessante Sonderregelung im US-Steuerrecht besagt: Umzugskosten, abgesehen von den Transportkosten, werden als Nettolohn deklariert.

Bei diesem komplexen Bereich bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zur Optimierung der steuerlichen Auswirkungen. Unsere Experten beantworten Ihre Fragen zu Nettolohnvereinbarungen und Entsendungen in die USA.

Wir erarbeitenösungen, die Ihre Ziele bestmöglich umsetzen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise.

US-amerikanische Meldepflichten für wirtschaftliches Eigentum (“Beneficial Ownership”) ändern sich 2024

Die Vereinigten Staaten, die traditionell als Steueroase gelten, stehen nun an einem Scheideweg, da sie sich mit Bedenken hinsichtlich der Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums auseinandersetzen, insbesondere im Zusammenhang mit anonymen LLCs, die in Staaten wie Delaware, Nevada und Wyoming gegründet wurden. Die Einführung des Corporate Transparency Act (CTA) wird voraussichtlich einen Wendepunkt darstellen, da viele Unternehmen und Einzelpersonen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet sein werden, dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu melden.

Definition wirtschaftlicher Eigentümer

Als wirtschaftliche Eigentümer gelten natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar ein Unternehmen tatsächlich besitzen oder kontrollieren. Dies umfasst Personen mit maßgeblichem Einfluss auf Geschäftsführung und Betrieb sowie solche mit wesentlichen Gesellschaftsanteilen.

Wer ist meldepflichtig?

Der Corporate Transparency Act (CTA) sieht zwei meldepflichtige Kategorien vor:

  • Inländische Unternehmen – Darunter fallen in den USA gegründete Kapitalgesellschaften und ähnliche Rechtsformen.
  • Ausländische Unternehmen – Gemeint sind nach ausländischem Recht gegründete und in den USA registrierte Unternehmen.

Ausnahmen von der Meldepflicht

Trotz neuer Transparenzanforderungen existieren gemäß CTA 23 Ausnahmen unter anderem für:

  • Behörden – Befreit sind Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie deren Einrichtungen.
  • Börsennotierte Unternehmen – Ausgenommen sind bei der SEC registrierte Unternehmen.
  • Finanzinstitute – Befreit sind etwa Banken, Volksbanken und bestimmte regulierte Finanzdienstleister.
  • Registrierte Wertpapier-Fachleute – Gemeint sind registrierte Broker, Anlageberater und Investmentgesellschaften.
  • Große operative Unternehmen – Ausgenommen sind Gesellschaften mit über 20 Mitarbeitern, physischem US-Standort und über 5 Mio. US-Dollar Vorjahresumsatz.

Konsequenzen für Privatkunden

Privatkunden erfüllen in der Regel keine Ausnahmekriterien. Sie müssen daher eine Meldung zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern bei der FinCEN einreichen.

Maßgebliche Fristen

  • 01.01.2024 – Meldepflichten für wirtschaftliche Eigentümer werden wirksam.
  • 01.01.2025 – Zuvor gegründete oder registrierte Unternehmen müssen erstmalige Meldung vorlegen.
  • Innerhalb von 90 Tagen – Für nach dem 01.01.2024 gegründete oder registrierte Unternehmen.

Meldeprozess

Betroffene Unternehmen müssen ab dem 01.01.2024 das sichere Online-Meldesystem der FinCEN nutzen oder auf externe Dienstleister zurückgreifen.

Bewertung und Ausblick

Die erhobenen Daten werden, im Gegensatz zu CRS und FATCA, nicht automatisch anderen Behörden bereitgestellt. Einsicht erhalten nur autorisierte Beamte auf konkrete Nachfrage. Zudem regelt CTA Meldepflichten für Trusts nicht abschließend. Bei Verstößen sind Zivil- oder Strafverfahren möglich.

Noch 2023 soll gemäß geplanter Ergänzung (NPRM) die Transparenz auf dem US-Immobilienmarkt erhöht werden.

Vergleich zum deutschen Transparenzregister

In Deutschland erfolgen Meldungen durch die Gesellschaften in ein Register, nicht direkt an Behörden. Die Ziele der erhöhten Transparenz sind aber ähnlich. Trotz Unterschieden arbeiten deutsche und US-Stellen eng zusammen. Für Mandanten können Meldepflichten in beiden Ländern bestehen.

Weitere Informationen:

Bitte kontaktieren Sie uns für Beratung und Unterstützung unter +49 89 2351 3218 oder +1 914 816 1115. Wir sind ab 15 Uhr am erreichbar.

Zusammenarbeit mit deutschen Beratern

Wir arbeiten eng mit Ihren deutschen Beratern zusammen, um Sie bei der steuerlichen und rechtlichen Strukturierung von US-amerikanischen Tochtergesellschaften zu unterstützen, einschließlich der Unternehmensgründung. Unsere Expertise in kulturellen Unterschieden hilft Unternehmen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Gemeinsam mit Ihren deutschen Beratern kümmern wir uns auch um folgende Themen:

Bei diesen und anderen Themen nutzen wir unser Wissen und unsere Erfahrung als deutsche Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®, um Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® beraten wir Sie auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen und nutzen dabei unsere langjährige Erfahrung in Bezug auf kulturelle Unterschiede.

Kontaktieren Sie uns für Beratung und Unterstützung

Gerne stehen wir Ihnen für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch: +49 89 2351 3218 oder +1 914 816 1115. Wir sind ab 15 Uhr am Nachmittag erreichbar.