Ihre Experten für US-Steuererklärungen mit Verbindung zu Deutschland

US-Steuerberatung – Ihr Partner bei US-Steuerfragen

US-Steuererklärungen mit Deutschlandbezug:

Professionelle Unterstützung bei Ihren US-Steuerfragen

Als Ihr deutscher Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® bieten wir fundierte Beratung in allen US-Steuerangelegenheiten. Die USA, als einziges OECD-Land mit weltweiter Staatsbürgerschaftsbesteuerung, verpflichtet Bürger und Green Card-Inhaber zur Steuerzahlung, unabhängig vom Wohnort. Dies stellt eine komplexe Herausforderung für Personen mit Deutschlandbezug dar.

Wir unterstützen Sie effizient bei der Einreichung Ihrer US-Steuererklärungen und navigieren Sie sicher durch die komplexen Steuergesetze der USA und Deutschlands.

Unser Service umfasst:

  • Erstellung von US-Steuererklärungen für alle Einkommensarten
  • Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen
  • Unterstützung bei Meldepflichten
  • Hilfe bei Nachmeldungen und Steuerstrafverfahren

Unser Team:

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können. Sie erreichen uns unter +49 89 2351 3218 oder +1 914 816 1115 nach 15h (9 am ET).

Von der Meldung von Auslandsvermögen und Investitionen bis zu US Steuererklärungen – alles Wissenswerte

Auslandsbankkonten melden (FBAR)

Seit den 1970er Jahren gibt es diese Pflicht. Doch die Regeln und Strafen sind härter geworden. Sie sind als US-Steuerzahler dazu verpflichtet, Ihre ausländischen Bankkonten offenzulegen, wenn der Gesamtwert im Laufe eines Jahres über 10.000 USD liegt. Als Ihre erfahrenen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® können wir Ihnen helfen, die Meldepflichten einzuhalten.

Elektronische FBAR-Meldung

Die Meldung muss digital erfolgen. Für 2023 liegt der festgesetzte Wechselkurs bei 0,905 EUR / 1 USD ( Liste aller Wechselkurse seit 2001). FinCEN (Financial Crimes Enforcement Network) hat detaillierte Anleitungen zur elektronischen FBAR-Meldung veröffentlicht.

Für weitere Informationen zum FBAR klicken Sie bitte auf die folgenden Links oder kontaktieren Sie uns, Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®. Sie können uns auch einfach telefonisch erreichen unter +49 89 2351 3218 oder +1 914 816 1115 nach 15h (9 am ET).

Weitere Meldepflichten für US-Steuerzahler mit ausländischen Finanzanlagen (Formular 8938)

Sie müssen Ihre ausländischen Finanzanlagen dem IRS melden, wenn diese über bestimmten Grenzwerten liegen. Das Formular 8938 ersetzt nicht das FBAR, sondern ist eine zusätzliche Anforderung. Als Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® können wir Ihnen helfen, diese Verpflichtungen zu erfüllen.

Falsche Angaben zu Offshore-Transaktionen können schwere Strafen nach sich ziehen. Eine Übersicht der möglichen Strafen und Unterschiede zwischen Formular 8938 und FBAR finden Sie auf der IRS-Website.

Um mehr über Formular 8938 zu erfahren, klicken Sie bitte auf den folgenden Link oder kontaktieren Sie uns:

Meldepflichten für Passive Foreign Investment Companies (PFICs), ausländische Rentenkonten und CFCs

PFICs haben höhere Meldepflichten als US-Mutual-Fund-Besitzer und Inhaber von ETFs. Ausländische Investitionen sind nicht verpflichtet, US-Investoren Steuerberichte zu liefern. Daher sind Sie als Aktionär für die Bestimmung von Anteilseigner Prozenten und Steuerpflichten verantwortlich.

US-Steuerzahler, die in bestimmte ausländische Einheiten investieren, müssen diese offenlegen und werden auf den Wertzuwachs der ausländischen Investition besteuert. Diese Regelung führt bei Investitionen in deutsche ETFs zu einem sehr hohen Bearbeitungsaufwand und meist auch zu negativen Renditen.

Unser Team von qualifizierten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® kann Ihnen bei den IRS-Anforderungen helfen. Um weitere Einblicke in PFICs zu erhalten, klicken Sie bitte auf die folgenden Links oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung, indem Sie +49 89 2351 3218 oder +1 914 816 1115 nach 15h (9 am ET) anrufen.

Ausländische Renten- und Ruhestandskonten

US-Bürger, die erhebliche Zeit im Ausland verbringen oder Nicht-US-Bürger, die in die USA ziehen, verfügen häufig über ausländische Renten- oder Ruhestandskonten. Solche Vermögenswerte können unvorhergesehene Steuerpflichten und Berichtsanforderungen mit sich bringen. Beim Bewerten der steuerlichen Folgen dieser ausländischen Rentenkonten ist ein Hauptproblem, dass die meisten Übersee-Pensionen laut § 401 des IRC nicht als “qualifizierte Pläne” angesehen werden. Das heißt, diese Konten sind in der Regel nicht für Steuerstundungen geeignet. In manchen Fällen können jedoch Doppelbesteuerungsabkommen und Totalisierungsabkommen Abhilfe schaffen. Um herauszufinden, ob Sie berechtigt sind, setzen Sie sich mit unserem erfahrenen Team von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® in Verbindung oder besuchen Sie www.ssa.gov/international.

Berichtspflichten für US-Steuerzahler mit ausländischen Renten- und Rentenkonten sowie Konten bei ausländischen Unternehmen

US-Steuerzahler, die eine US-Steuererklärung abgeben müssen, könnten gezwungen sein, Arbeitgeberbeiträge zu ausländischen Renten- und Rentenkonten als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln. Jede Zunahme des Kontowerts ist im Jahr des Wachstums steuerpflichtig. Ein weiteres Hauptthema ist die Berichtspflicht, die sich aus dem Besitz ausländischer Rentenkonten ergibt. Steuerzahler mit Interesse an ausländischen Rentenkonten müssen oft Informationsberichte wie den FinCen Form 114 (Bericht über ausländische Bank- und Finanzkonten – FBAR), FATCA-Berichte und das IRS-Formular 3520 einreichen.

Als Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® können wir Ihnen bei der vorausschauenden Planung helfen und Sie bei Ihren Berichtspflichten unterstützen. Für weitere Informationen zu ausländischen Renten- und Rentenkonten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Kontrollierte Auslandsunternehmen (CFCs): Meldepflichten für US-Aktionäre

Wenn eine ausländische Firma als “kontrolliertes Auslandsunternehmen” (CFC) gilt, müssen US-Aktionäre, die 10% oder mehr der gesamten Stimmrechte aller Aktienklassen der Firma halten, bestimmte Arten von Einkünften der CFC in ihr US-Bruttoeinkommen einbeziehen.

Falls ein US-Aktionär mehr als 50% der Stimmen oder des Werts einer ausländischen Firma hält, handelt es sich um eine CFC. In diesem Fall gehören zur Meldepflicht das jährliche Einreichen des IRS-Formulars 5471, welches besonders wichtig ist, da das Unterlassen seiner Einreichung zu erheblichen Strafen führen kann, selbst wenn keine Steuern auf die Erklärung anfallen. Die Verjährungsfrist für eine Steuererklärung ohne Formular 5471 ist unbegrenzt, sodass die IRS Steuern auf Gegenstände im Zusammenhang mit dem fehlenden Formular bis zu dessen Einreichung prüfen und erheben kann. US-Aktionäre, die Aktien erwerben, die zu einem 10%igen Anteil an einer ausländischen Firma führen, müssen auch das Formular 5471 einreichen.

Als Ihr qualifizierter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® können wir Sie beraten und dafür sorgen, dass Sie Ihren Meldepflichten nachkommen. Um mehr über CFCs und das Formular 5471 zu erfahren, klicken Sie bitte auf die folgenden Links oder kontaktieren Sie uns:

Transnational Tax Information Reporting: A guide
Form 926 – Return by a US Transferor of Property to a Foreign Corporation
Instructions for Form 926
Form 1042S – Foreign Person’s US Source Income Subject to Withholding
Form 1116 – Foreign Tax Credit
Instructions for Form 1116
Form 3520 – Annual Return To Report Transactions With Foreign Trusts and Receipt of Certain Foreign Gifts
Instructions for Form 3520
Form 3520-A – Annual Information Return of Foreign Trust With a US Owner
Instructions for Form 3520-A
Form 5471 – Information Return of US Persons With Respect To Certain Foreign Corporations
Instructions for Form 5471
Form 8621 – Information Return by a Shareholder of a Passive Foreign Investment Company or Qualified Electing Fund
Instructions for Form 8621
Form 8621-A – Return by a Shareholder Making Certain Late Elections To End Treatment as a Passive Foreign Investment Company
Instructions for Form 8621-A
Form 8832 – Entity Classification Election
Form 8854 – Initial and Annual Expatriation Statement
Instructions for Form 8854
W-8 CE, Notice of Expatriation and Waiver of Treaty Benefits
Form 8858 – Information Return of US Persons With Respect To Foreign Disregarded Entities
Instructions for Form 8858
Form 8865 – Return of US Persons With Respect to Certain Foreign Partnerships
Instructions for Form 8865
Form 8938 – Statement of Specified Foreign Financial Assets
Instructions for Form 8938
Report of Foreign Bank and Financial Accounts
Form 8992 – US Shareholder Calculation of Global Intangible Low-Taxed Income
Instructions for Form 8992
Form 8993 – Section 250 Deduction for Foreign-Derived Intangible Income and GILTI
Instructions for Form 8993