Erben und Schenkungen in Deutschland

Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt – Formular 3520
Erben von Immobilien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Personengesellschaften und PFICs

Professionelle Beratung für geerbte Vermögenswerte

Das Erben von Vermögenswerten eines deutschen Staatsbürgers und Einwohners, einschließlich Immobilien, Anteilen an einer GmbH, Beteiligungen an Personengesellschaften und PFICs wie ETFs, erfordert ein umfassendes Verständnis der steuerlichen Auswirkungen und Meldepflichten sowohl in Deutschland als auch in den USA. Die Beratung durch einen qualifizierten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® kann helfen, diese Komplexitäten zu bewältigen, die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen und potenzielle Steuerbelastungen zu minimieren.

Für Unterstützung wenden Sie sich bitte an unsere erfahrenen Steuerberatern. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter +49 89 2351 3218 oder  +1 914 816 1115 nach 15h (9 am ET).

US-amerikanische Steuerfolgen, Meldepflichten und steuerliche Bemessungsgrundlagen bei Erbschaften und Schenkungen von deutschen Staatsbürgern und in Deutschland ansässigen Personen

Steuerliche Konsequenzen und Meldepflichten für US-Bürger

Das Erben von Vermögenswerten oder das Erhalten von Schenkungen von deutschen Staatsbürgern und in Deutschland ansässigen Personen kann verschiedene steuerliche Probleme für US-Bürger mit sich bringen, einschließlich möglicher Steuerschulden in Deutschland und den Vereinigten Staaten. Das Verständnis der steuerlichen Auswirkungen, Meldepflichten und Bemessungsgrundlagen für verschiedene Arten von ererbten Vermögenswerten oder Schenkungen, wie z.B. Immobilien, Anteile an einer GmbH, Anteile an Personengesellschaften und Passive Foreign Investment Companies (PFICs) wie ETFs, ist entscheidend, um die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und die Steuerbelastung zu minimieren.

Meldung von Schenkungen und Erbschaften auf dem Formular 3520

Wenn ein US-Bürger eine Schenkung oder Erbschaft von einem deutschen Staatsbürger oder einer in Deutschland ansässigen Person erhält, muss er diese möglicherweise auf dem Formular 3520 (Annual Return to Report Transactions with Foreign Trusts and Receipt of Certain Foreign Gifts) melden. Dieses Formular ist erforderlich, wenn der Wert von Schenkungen oder Erbschaften von nicht in den USA ansässigen Personen oder ausländischen Nachlässen bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

US-amerikanische steuerliche Bemessungsgrundlage für ererbte Vermögenswerte und Schenkungen

In den Vereinigten Staaten wird die steuerliche Bemessungsgrundlage für ererbte Vermögenswerte in der Regel auf den Marktwert (Fair Market Value, FMV) der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers angehoben. Das bedeutet, dass auf den späteren Verkauf der Immobilie anfallende Kapitalertragssteuern auf der Differenz zwischen dem FMV zum Zeitpunkt der Erbschaft und dem Verkaufspreis basieren.

Bei Schenkungen ist die steuerliche Bemessungsgrundlage des Empfängers im Allgemeinen gleich der des Schenkers. Das bedeutet, dass auf den späteren Verkauf der Immobilie anfallende Kapitalertragssteuern auf der Differenz zwischen der Bemessungsgrundlage des Schenkers und dem Verkaufspreis basieren. Wenn jedoch der Marktwert der geschenkten Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung niedriger ist als die Bemessungsgrundlage des Schenkers, gelten andere Regeln zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Gewinnen oder Verlusten bei späteren Verkäufen.

Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt erklärt

Das deutsche Rechtskonzept “Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt” ermöglicht es einer Person, ein Vermögenswert (z. B. eine Immobilie) zu verschenken und gleichzeitig das Recht zu behalten, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum eigenen Tod zu nutzen und von ihr zu profitieren (Nießbrauch). Der Beschenkte wird der rechtliche Eigentümer der Immobilie, aber der Schenker behält das Recht, die Immobilie zu nutzen und alle daraus resultierenden Einkünfte zu erhalten.

Für steuerliche Zwecke in den USA kann die Schenkung trotzdem den US-Schenkungssteuervorschriften und Meldepflichten unterliegen, obwohl der Schenker das Recht zur Nutzung der Immobilie behält. Bei der Bewertung der Schenkung für steuerliche Zwecke in den USA müssen möglicherweise die zurückbehaltenen Nießbrauchrechte berücksichtigt werden.

Steuerliche Auswirkungen beim Erben von Immobilien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Personengesellschaften und PFICs

Das Erben oder Empfangen von Schenkungen von Vermögenswerten wie Immobilien, Anteilen an einer deutschen GmbH oder Anteilen an Personengesellschaften kann der deutschen Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen, und US-Bürger müssen diese Vermögenswerte in ihrer US-Steuererklärung angeben. Darüber hinaus können Einkünfte oder Gewinne aus diesen Vermögenswerten in den Vereinigten Staaten besteuert werden, und es können besondere Meldepflichten gelten. Die Strafen für die Nichteinhaltung der Meldepflichten können erheblich sein, einschließlich Geldbußen und Zinsen.

PFICs, einschließlich ausländischer ETFs, können für US-Bürger steuerliche Komplexität mit sich bringen. Gewinne aus dem Verkauf oder der Ausschüttung eines PFIC unterliegen in der Regel der US-amerikanischen Einkommensteuer zu den Sätzen für gewöhnliches Einkommen, und auf aufgeschobene Steuerbeträge kann ein Zinszuschlag anfallen. US-Bürger müssen das Formular 8621 ausfüllen, um PFIC-Beteiligungen und -Transaktionen zu melden.

Fachliche Beratung für geerbte Vermögenswerte suchen

Das Erben von Vermögenswerten von einem deutschen Staatsbürger und in Deutschland ansässigen Personen, einschließlich Immobilien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Personengesellschaften und PFICs wie ETFs, erfordert ein gründliches Verständnis der steuerlichen Auswirkungen und Meldepflichten in Deutschland und den Vereinigten Staaten. Eine Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater kann helfen, diese Komplexität zu bewältigen, die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen und potenzielle Steuerbelastungen zu minimieren.